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Informationen Der Anspruch
Jeder blinde oder sehbehinderte Mensch, der die notwendige Motivation
mitbringt, kann an den Maßnahmen teilnehmen. Dabei gibt es keine
Altersgrenzen. Die Finanzierung
Die Kosten für diese Maßnahmen werden in vielen Fällen von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus kann als Kostenträger neben dem
Sozialhilfeträger, der Rententräger, die Agentur für Arbeit oder die
Berufsgenossenschaft in Frage kommen.
Die Standards … der Rehalehrer sind u. a.:
- Ausbildung an anerkannten Einrichtungen
- Fortbildungszertifizierung und
- Ausrüstung nach Vorgabe des Bundesverband der Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen
für Blinde und Sehbehinderte e.V. (Orientierung & Mobilität /
Lebenspraktische Fähigkeiten)
… der Maßnahme sind u. a.: - Umfassendes unverbindliches Erstgespräch
- Erstellung eines individuellen Schulungsplanes
- Zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung
- Information über ergänzende und weiterführende Hilfen
- Hilfsmittelerprobung
- Ersatzbeschaffung |