Sächsisches RehaNetz

ambulante Rehabilitation für blinde und sehbehinderte Menschen

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Schulungen und Prüfungen

Intensivmaßnahmen

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Der Anspruch
Jeder blinde oder sehbehinderte Mensch, der die notwendige Motivation mitbringt, kann an den Maßnahmen teilnehmen. Dabei gibt es keine Altersgrenzen.

Die Finanzierung
Die Kosten für diese Maßnahmen werden in vielen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus kann als Kostenträger neben dem Sozialhilfeträger, der Rententräger, die Agentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaft in Frage kommen.

Die Standards

… der Rehalehrer sind u. a.:

- Ausbildung an anerkannten Einrichtungen

- Fortbildungszertifizierung und

- Ausrüstung nach Vorgabe des Bundesverband der Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen
für Blinde und Sehbehinderte e.V. (Orientierung & Mobilität / Lebenspraktische Fähigkeiten)

… der Maßnahme sind u. a.:

- Umfassendes unverbindliches Erstgespräch
- Erstellung eines individuellen Schulungsplanes
- Zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung
- Information über ergänzende und weiterführende Hilfen
- Hilfsmittelerprobung
- Ersatzbeschaffung

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